§ 1 Veranstalter
Veranstalterin der Aktion „LKG Vereinsaktion" (im Folgenden „Aktion") ist die LKG Lausitzer Kabelbetriebsgesellschaft mbH, Am Bürgerhaus 7, 01979 Lauchhammer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus, Telefon +49 (3574) 49 30 70, E-Mail info@lkg-lauchhammer.de (im Folgenden „LKG" oder „Veranstalterin").
§ 2 Gegenstand der Aktion
- Die Aktion umfasst zwei Komponenten, die unabhängig voneinander wirken:
- Abstimmungs-Spende: Eine zweckgebundene Spende in Höhe von 500 € an den teilnehmenden Verein, der innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums die meisten Stimmen auf dieser Plattform erhält (Details § 6). Diese Spende wird zunächst ausschließlich für den ersten Aktionszeitraum ausgelobt.
- Empfehlungs-Spende: Eine zweckgebundene Spende in Höhe von 50 € pro vermitteltem Neukunden an den jeweils werbenden, teilnehmenden Verein (Details § 15).
- Ein Aktionszeitraum für die Abstimmung dauert zunächst 30 Tage; Beginn und Ende werden auf der Plattform veröffentlicht. Ein Anspruch auf Fortführung der Aktion über den ersten Aktionszeitraum hinaus besteht nicht. Die LKG entscheidet nach billigem Ermessen, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Abstimmungs-Spende in weiteren Aktionszeiträumen fortgeführt wird; insbesondere können die Spendenhöhe und die Dauer der Aktionszeiträume angepasst oder die Aktion beendet werden. Maßgeblich ist die jeweils auf der Plattform veröffentlichte Fassung (siehe auch § 11).
- Sämtliche Spenden werden ausschließlich auf das vom Verein bekannt gegebene Vereinskonto gezahlt — eine Auszahlung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.
- Die Teilnahme an der Aktion ist für Vereine und abstimmende Personen unentgeltlich und unabhängig vom Abschluss eines Vertrages mit der LKG. Es besteht keine Pflicht zum Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen der LKG.
§ 3 Teilnahmeberechtigung — Vereine
- Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine (e. V.) sowie nicht eingetragene, ideelle Vereinigungen mit Sitz oder regelmäßigem Tätigkeitsschwerpunkt im Versorgungsgebiet der LKG (Brandenburg, Sachsen).
- Räumliche Voraussetzung: Die Teilnahme ist auf Vereine beschränkt, deren angegebene Postleitzahl im tatsächlichen Versorgungsgebiet der LKG liegt (aktuell: Lauchhammer, Schwarzheide, Großräschen, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Ruhland u. a.). Anmeldungen mit einer Postleitzahl außerhalb des Versorgungsgebiets können nicht entgegengenommen werden. Maßgeblich ist die im Anmeldeformular angegebene Postleitzahl; die LKG behält sich vor, die räumliche Voraussetzung zu überprüfen und das Versorgungsgebiet bei Netzausbau zu erweitern.
- Die Anmeldung darf ausschließlich durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied des Vereins-Vorstands oder eine schriftlich vom Vorstand bevollmächtigte Person erfolgen. Mit der Anmeldung versichert die anmeldende Person, hierzu berechtigt zu sein.
- Die LKG behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder freizuschalten — insbesondere bei Vereinen, deren Zweck oder öffentliches Auftreten mit den Werten der LKG (gemeinwohlorientierte regionale Daseinsvorsorge, demokratische Grundordnung, Diskriminierungsfreiheit) nicht vereinbar ist. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Abstimmung besteht nicht.
- Ausgeschlossen sind Vereine, deren Tätigkeit gegen geltendes Recht verstößt, verfassungsfeindlich ist, gewaltverherrlichend, sexistisch, rassistisch, antisemitisch oder anderweitig diskriminierend wirkt, sowie politische Parteien und ihre Vorfeldorganisationen.
- Mitarbeitende der LKG, deren Angehörige sowie Personen, die an der Konzeption oder technischen Umsetzung dieser Aktion beteiligt sind, sind selbst nicht als Vereinsvertretung teilnahmeberechtigt; Vereine, denen sie angehören, dürfen jedoch teilnehmen.
§ 4 Teilnahmeberechtigung — Abstimmende
- Stimmberechtigt ist jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Stimmabgabe bestätigt die abstimmende Person, diese Voraussetzung zu erfüllen.
- Die Stimmabgabe ist kostenlos. Es entstehen ausschließlich die ggf. üblichen Verbindungs- und Datennutzungskosten beim eigenen Provider.
- Pro Aktionszeitraum hat jedes Endgerät genau eine Stimme. Die technische Erkennung erfolgt über ein technisch notwendiges Cookie sowie ergänzende anonymisierte Merkmale (siehe § 9). Mehrfachstimmen vom selben Endgerät werden automatisch abgelehnt.
- Aus jedem Internet-Anschluss können maximal die in der Konfiguration festgelegte Anzahl Stimmen abgegeben werden (Standard: 3), um in Mehrpersonen-Haushalten und gemeinsam genutzten Anschlüssen sinnvolles Mitstimmen zu ermöglichen, ohne missbräuchliches Voting zu erleichtern.
§ 5 Ablauf von Anmeldung und Abstimmung
- Die Vereinsanmeldung erfolgt über das Formular unter /mitmachen.php. Pflichtangaben sind Vereinsname, Vor- und Nachname des Ansprechpartners sowie eine valide E-Mail-Adresse.
- Nach Eingabe der Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene Adresse versandt. Erst nach Klick auf den darin enthaltenen Bestätigungslink und abschließender Freischaltung durch die LKG nimmt der Verein an der Abstimmung teil.
- Die LKG zeigt den freigeschalteten Verein mit Vereinsname, optionaler Mitgliederzahl und optionaler Kurzbeschreibung öffentlich auf der Abstimmungsseite an. Die anmeldende Person willigt in diese Veröffentlichung ein und versichert, hierzu berechtigt zu sein.
- Stimmen können während des laufenden Aktionszeitraums beliebig oft beendet (siehe § 4) werden; einmal abgegebene Stimmen können nicht zurückgenommen oder geändert werden.
§ 6 Gewinnermittlung und Auszahlung
- Gewinner eines Aktionszeitraums ist der Verein mit der höchsten Stimmenzahl zum Zeitpunkt des Aktionsendes. Bei Stimmengleichheit gewinnt der Verein, der sich zuerst registriert hat.
- Die Ermittlung erfolgt automatisch durch das System der LKG. Die LKG behält sich vor, das Ergebnis vor Auszahlung manuell zu prüfen.
- Der Gewinner-Verein wird per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse benachrichtigt. Die LKG nimmt zur Abwicklung der Auszahlung Kontakt mit der angemeldeten Ansprechperson auf.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das vom Verein schriftlich bekanntzugebende Vereinskonto und nur nach Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen (z. B. Vorstandsnachweis, Vereinsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis).
- Eine Barauszahlung, ein Tausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Vereine oder natürliche Personen ist ausgeschlossen.
- Steuerliche und vereinsrechtliche Pflichten in Zusammenhang mit dem Gewinn (insbesondere Verbuchung als Spende, ggf. Spendenquittung, ertragsteuerliche Behandlung) liegen ausschließlich beim Gewinner-Verein. Die LKG übernimmt hierfür keine Gewähr und leistet keine steuerliche Beratung.
- Meldet sich der Gewinner-Verein nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Gewinnermittlung bei der LKG zur Auszahlung, oder kann die Auszahlung aus Gründen, die der Verein zu vertreten hat, nicht erfolgen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Die LKG kann den Gewinn dann nach billigem Ermessen einem anderen Verein aus demselben Aktionszeitraum zukommen lassen oder in den nächsten Zeitraum überführen.
§ 7 Manipulation und Ausschluss
- Der Versuch, das Abstimmungsergebnis zu manipulieren — insbesondere durch den Einsatz von Bots, Skripten, automatisierten Klickern, mehrfacher Stimmabgabe unter Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen, Anonymisierungsdiensten zur Stimmenvervielfachung, gekauften Stimmen oder mit anderen Vereinen abgestimmten koordinierten Aktionen, die den fairen Wettbewerb verfälschen — ist untersagt.
- Die LKG behält sich vor, bei dem begründeten Verdacht auf Manipulation einzelne Stimmen, ganze Stimmenkontingente oder Vereine vom Aktionszeitraum auszuschließen, das Ergebnis nachzubessern oder den Aktionszeitraum ungültig zu erklären. Maßgeblich für die Beurteilung ist die Auswertung der technischen Logdaten der Plattform; der Beweis einer berechtigten Manipulationsannahme wird durch diese Daten erbracht.
- Bei Ausschluss eines Vereins kann die LKG den nächstplatzierten Verein als Gewinner bestimmen.
- Die LKG ist berechtigt, einen ausgeschlossenen Verein dauerhaft von zukünftigen Aktionszeiträumen auszuschließen.
- Schadensersatzansprüche der LKG gegen Manipulierende oder ausgeschlossene Vereine bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Haftung
- Die LKG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der LKG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der LKG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die LKG haftet ferner für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Ziels der Aktion von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Eine darüber hinausgehende Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig —
ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die LKG keine Haftung für:
- technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste der Plattform,
- fehlerhafte oder verspätete Datenübertragung im Internet,
- Verzögerungen bei der Bestätigungs-, Freischaltungs- oder Gewinnerbenachrichtigungs-E-Mail (insbesondere durch Spamfilter, volle Postfächer, falsche Adressen),
- nachträglich festgestellte technische Fehler in der Stimmenauswertung, sofern bei deren Verursachung weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit der LKG vorlag,
- Schäden, die einem Verein durch die öffentliche Anzeige der von ihm angegebenen Informationen entstehen, sofern diese Anzeige durch den Verein selbst veranlasst wurde.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LKG.
§ 9 Datenschutz
- Die LKG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Aktion. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO sowie für die Newsletter-/Werbeansprache, sofern eingewilligt, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Bei der Vereinsanmeldung verarbeitet werden: Vereinsname, Vor- und Nachname des Ansprechpartners, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, Mitgliederzahl und Kurzbeschreibung sowie Zeitstempel der Anmeldung und der E-Mail-Bestätigung.
- Bei der Stimmabgabe verarbeitet werden: Zeitstempel, Vereins-ID, ein zufällig generierter Geräte-Identifier (Cookie), eine kryptografische Einwegableitung der IP-Adresse (Salted Hash) sowie der User-Agent des Browsers. Die IP-Adresse wird nicht im Klartext gespeichert. Aus den gespeicherten Daten können einzelne abstimmende Personen nicht identifiziert werden.
- Die Daten werden bis zum Abschluss der jeweiligen Aktion und im Anschluss für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. Verjährungsfristen aufbewahrt und danach gelöscht. Vereine können ihre Löschung jederzeit verlangen — sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der LKG.
§ 10 Veröffentlichung und Bildrechte im Gewinnerfall
- Mit der Anmeldung willigt der Verein ein, dass im Falle eines Gewinns sein Name, der Aktionszeitraum, die Stimmenanzahl und ein gegebenenfalls bei der Spendenübergabe entstehendes Foto in den Kommunikationskanälen der LKG (Webseite, Social Media, Pressemitteilungen, Print) genannt bzw. veröffentlicht werden dürfen.
- Auf den Übergabefotos abgebildete Personen werden vor der Aufnahme um eine ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. § 22 KUG gebeten. Liegt die Einwilligung nicht vor, erfolgt keine Veröffentlichung dieser Aufnahme.
- Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht nicht.
§ 11 Vorzeitige Beendigung und Änderung
- Die LKG behält sich das Recht vor, die Aktion oder einen einzelnen Aktionszeitraum jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden, zu pausieren oder zu modifizieren — insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
- Die LKG ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe bzw. Anmeldung auf der Plattform veröffentlichte Fassung.
- Aus einer vorzeitigen Beendigung oder Änderung können Vereine und Abstimmende keine Ansprüche gegen die LKG ableiten, sofern die LKG hierfür nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Ursache gesetzt hat.
§ 12 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist im Zusammenhang mit der Aktion ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion der Sitz der LKG (Lauchhammer).
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 15 Empfehlungs-Spende (50 € pro Neukunde)
- Zusätzlich zur Abstimmungs-Spende vergibt die LKG eine zweckgebundene Spende in Höhe von 50 € pro vermitteltem Neukunden an den werbenden, im Sinne dieser Bedingungen teilnehmenden und aktiv freigeschalteten Verein.
- „Neukunde" im Sinne dieser Klausel ist eine natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt der Vermittlung in den vorausgegangenen 24 Monaten keinen aktiven Vertrag mit der LKG hatte und im Vermittlungsvorgang einen entgeltlichen Internet-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit der LKG abschließt.
- Der Verein erhält bei Freischaltung einen individuellen Promo-Code. Eine Vermittlung gilt als nachgewiesen, wenn der Neukunde im Rahmen des Vertragsabschlusses (telefonisch, im Webshop-Bemerkungsfeld, im Beratungsgespräch oder schriftlich) den Promo-Code oder den exakten Vereinsnamen des werbenden Vereins nennt und die LKG diese Vermittlung intern erfasst.
- Erfolgt im Vermittlungsvorgang keine Code-/Vereinsnennung, kann die LKG die Vermittlung nicht zuordnen; ein nachträglicher Anspruch auf Zurechnung ist ausgeschlossen.
- Mehrfachzurechnungen desselben Kunden auf mehrere Vereine sind ausgeschlossen. Bei widerstreitenden Angaben entscheidet die LKG nach billigem Ermessen, in der Regel zugunsten des zuerst genannten Vereins.
- Der Anspruch auf die Empfehlungs-Spende entsteht erst, wenn der vom Neukunden mit der LKG abgeschlossene Vertrag wirksam zustande gekommen ist, die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Vertrag nicht innerhalb dieser Frist widerrufen oder anderweitig rückabgewickelt wurde.
- Ausgeschlossen sind Vermittlungen, an denen ein Mitglied des Vereinsvorstands oder eine mit der LKG-Vermittlung beauftragte Person selbst als Vertragspartner beteiligt ist, sowie Eigenvermittlungen des Neukunden über andere LKG-Vertriebspartner oder Vermittlungsplattformen.
- Die LKG behält sich vor, die Empfehlungs-Spende bei Verdacht auf missbräuchliche Vermittlungen (insbesondere Scheinverträge, sofort widerrufene Verträge, fingierte Neukunden, koordinierte Mehrfachanmeldungen) zurückzuhalten, vollständig zu versagen und/oder einen Verein vom Empfehlungsprogramm auszuschließen. Bei begründetem Verdacht behält sich die LKG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
- Die Abrechnung und Auszahlung der Empfehlungs-Spende erfolgt periodisch nach Ermessen der LKG, jedoch mindestens einmal pro Kalenderquartal. Bei Beträgen unter 25 € kann die LKG die Auszahlung bis zum Erreichen dieses Schwellenwertes zurückstellen.
- Steuerliche und vereinsrechtliche Pflichten in Zusammenhang mit der Empfehlungs-Spende (insbesondere Verbuchung, ggf. Spendenquittung, ertragsteuerliche Behandlung, Umsatzsteuerrelevanz bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) liegen ausschließlich beim empfangenden Verein. Die LKG übernimmt hierfür keine Gewähr und leistet keine steuerliche Beratung.
- Die LKG behält sich vor, die Höhe der Empfehlungs-Spende, das Verfahren der Vermittlung und/oder die Modalitäten der Auszahlung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
- Bei Deaktivierung oder Ausschluss eines Vereins (siehe §§ 3, 7) verfallen sämtliche noch nicht zur Auszahlung gebrachten Empfehlungs-Spenden ersatzlos, sofern der Ausschluss vom Verein zu vertreten ist.
§ 16 WM-Special — Verlosung Menschenkicker-Gutschein
- Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft verlost die LKG im Zeitraum 11. Juni – 19. Juli 2026 zusätzlich und einmalig einen Menschenkicker-Gutschein im Wert von 400 € (kostenlose 24-Stunden-Nutzung eines Menschenkickers inkl. Anhänger, Auffahrrampen, Transportwagen, Gebläse, Spanngurten, Aluminiumstangen mit Überzug und Reparaturset).
- Teilnahme: An der Verlosung nehmen automatisch alle Vereine teil, die zum Ende des oben genannten Zeitraums im Sinne dieser Bedingungen aktiv freigeschaltet sind. Eine gesonderte Anmeldung zur Verlosung ist nicht erforderlich; es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Gewinnermittlung: Der Gewinner-Verein wird nach Ablauf des Zeitraums durch Losverfahren unter Ausschluss des Rechtswegs ermittelt. Die Anzahl der Stimmen oder Empfehlungen hat auf die Gewinnchance bei dieser Verlosung keinen Einfluss — jeder teilnahmeberechtigte Verein hat dieselbe Chance.
- Der Gewinn wird dem Verein per E-Mail und/oder telefonisch mitgeteilt und als Gutschein übergeben. Die Einlösung erfolgt nach Terminabsprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Menschenkickers. Abbildungen auf der Plattform sind beispielhaft (Abb. ähnlich).
- Der Gewinn ist nicht übertragbar, eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen. Für Auf-, Abbau, Transport und einen sachgemäßen, sicheren Betrieb während der Nutzung ist der Gewinner-Verein selbst verantwortlich; er hat die Nutzungs- und Sicherheitshinweise des Geräteüberlassers zu beachten.
- Meldet sich der ausgeloste Verein nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung, kann die LKG einen anderen teilnahmeberechtigten Verein auslosen. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen (insb. §§ 7, 8, 11–14) entsprechend.
Stand: 23.06.2026. Diese Teilnahmebedingungen wurden zuletzt mit Ausspielen dieser Seite generiert. Die jeweils geltende Fassung ist auf dieser Seite einzusehen.